Was sagt CooL zur Ehe für Alle?
Das Resultat einer CooLen Diskussion
CooL fordert, dass Paare unabhängig vom Geschlecht heiraten können, sofern sie das wollen. Das gilt sowohl für die zivile Eheschliessung, welche eine rechtliche Absicherung und Anerkennung bietet, wie auch für die kirchliche Eheschliessung. Weder die Bitte um Gottes Segen und Begleitung, noch das Sakrament der Liebe hängen vom Geschlecht der Beteiligten ab.
Selbstverständlich gibt es auch bei CooL Diskussionen darüber, was die geschlechtsunabhängige Ehe jenen unter uns bringt, die nicht in Paarbeziehungen leben. Wir wissen auch, dass die Ehe als Institution eine sehr patriarchale Geschichte hat. Damit sind grundsätzliche Fragen verbunden, ob sie sich als Muster für gleichberechtigte Beziehungen eignet. Diese Diskussionen müssen aber gesamtgesellschaftlich, in Bezug auf alle Ehen geführt werden, sie dürfen nicht stellvertretend am Beispiel gleichgeschlechtlicher Ehen abgehandelt werden.
Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern
Kinder brauchen Schutz und Sicherheit. Die rechtliche Stellung eines Kindes darf nicht vom Geschlecht der Eltern abhängig sein.
Wenn eine verheiratete Frau schwanger wird, muss die Partnerin automatisch als anderer Elternteil gelten – wie das bei gegengeschlechtlichen Paaren gilt: Wenn z.B. der Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes ist, da das Kind durch Samenspende eines anderen Mannes gezeugt wurde, gilt er rechtlich als Vater des Kindes.
Bei Adoptionen dürfen gleichgeschlechtliche Paare nicht anders behandelt werden als gegengeschlechtliche.
Viele CooL-Frauen haben grosse Vorbehalte gegenüber der Fortpflanzungsmedizin. Aber auch diese ethische Debatte darf nicht stellvertretend geführt werden, gleichgeschlechtliche Paare dürfen nicht anders behandelt werden als gegengeschlechtliche.
Hingegen halten wir es für berechtigt, Frauenpaare, die ein eigenes Kind wollen, anders zu behandeln als Männerpaare. Die folgenden Überlegungen gelten sinngemäss auch für gegengeschlechtliche Paare mit Problemen der Fruchtbarkeit.
Frauenpaare sind auf Spendersamen angewiesen. Schwangerschaft und Geburt übernehmen sie in der Regel selber. Damit sind bei allfälligen schwierigen Entscheidungen vor oder während der Geburt keine Drittpersonen direkt betroffen. CooL befürwortet eine Legalisierung der Samenspende für Frauenpaare in der Schweiz. Damit ist gewährleistet, dass so gezeugte Kinder ihre biologische Herkunft erfragen können. Anonyme Samenspenden, wie sie im Ausland zum Teil üblich sind, verunmöglichen, dass ein Kind erfahren kann, wer biologisch mit ihm verwandt ist. Selbstverständlich muss gewährleistet sein, dass Samenspenden freiwillig und ohne Zwang erfolgen.
Männerpaare können ein Kind nicht selbst austragen. CooL wehrt sich entschieden gegen wirtschaftliche Ausbeutung und Kommerzialisierung von Schwangerschaft und Geburt. Frauenkörper sind keine Ware. Auch in den seltenen Fällen, in denen Freundinnen oder Verwandte das Kind austragen, sind Entscheidungsprozesse nicht immer angemessen geregelt. Dazu gehören Fragen rund um die Gesundheit der Frau, aber auch die Frage, was mit einem Kind geschieht, das nicht den Vorstellungen entspricht.
Eine Anmerkung: dieser Abschnitt verwendet eine Begrifflichkeit, die auf einem binären Geschlechtersystem beruht und das biologische mit dem sozialen Geschlecht gleichsetzt. Falls jemand einen Vorschlag hat, wie der Text anders und dennoch gut verständlich formuliert werden kann, sind wir dankbar um Hinweise.